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Auskunftsrecht
Was bedeutet Auskunftsrecht?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO haben Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf bestimmte Zusatzinformationen (Art. 15 Abs. 1 lit. a) bis h) DSGVO).
Praxisbeispiel
Eine betroffene Person macht von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch und wendet sich an den Verantwortlichen, der die entsprechenden Schritte einleitet.
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