Vorratsdatenspeicherung

« Zurück zum Glossar-Index

Vorratsdatenspeicherung

Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?

Unter Vorratsdatenspeicherung werden die Speicherung und Aufbewahrung bestimmter Daten zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten verstanden. So sollen etwa DSL- oder Mobilfunkprovider die Daten ihrer Kunden über einen längeren Zeitraum „auf Vorrat“ speichern, um insbesondere eine Strafverfolgung zu erleichtern. Bei einer Vorratsdatenspeicherung geht die angestrebte Speicherfrist deutlich über die für reine Vertragszwecke zulässige Dauer hinaus und ist nicht zur Durchführung eines Vertrags, zur Entgeltabrechnung oder ähnlichen Dingen erforderlich.

Praxisbeispiel

Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung gespeichert und nach Ablauf der Frist ordnungsgemäß gelöscht.

« Zurück zum Glossar-Index
administrator