Recht am eigenen Bild

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Recht am eigenen Bild

Was bedeutet Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild resultiert aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) und bewirkt, dass jeder Mensch selbst bestimmen kann, ob er per Foto oder Video erkennbar abgebildet werden will. Da es sich zumindest bei digitalen Foto-/Videoaufnahmen um personenbezogene Daten handelt, ist nicht nur das Kunsturhebergesetz, sondern auch die DSGVO zu beachten.

Praxisbeispiel

Eine betroffene Person macht von ihrem Recht am eigenen Bild Gebrauch und wendet sich an den Verantwortlichen, der die entsprechenden Schritte einleitet.

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