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Kunsturhebergesetz
Was bedeutet Kunsturhebergesetz ?
Das KUG oder auch KunstUhG trat am 9.1.1907 in Kraft und wurde zum 1.1.1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist nur noch der Teil, der den Schutz von Bildnissen, also von Fotos, betrifft (sogenanntes Recht am eigenen Bild), also insbesondere die §§ 22, 23 KUG. Das Urheberrecht ist ansonsten inzwischen im UrhG geregelt.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Kunsturhebergesetz eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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