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Kirchlicher Datenschutz
Was bedeutet Kirchlicher Datenschutz?
Kirchen, religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO umfassende Regelungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angewendet haben, dürfen diese weiter anwenden (Art. 91 Abs. 1 DSGVO). Dies gilt jedoch nur, soweit diese Vorschriften dabei mit der DSGVO in Einklang stehen. Die kirchlichen Datenschutzvorschriften gelten zugleich für kirchliche Einrichtungen, wie etwa im Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Kirchlicher Datenschutz eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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