Privacy Shield

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Privacy Shield

Was bedeutet Privacy Shield?

Der EU-US-Privacy-Shield war als Nachfolger der sogenannten Safe-Harbor-Regelung ein spezieller Angemessenheitsbeschluss, welcher der USA ein angemessenes Datenschutzniveau in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU bzw. aus dem EWR attestierte. US-Unternehmen konnten sich dafür in einer Liste des amerikanischen Handelsministeriums eintragen lassen. Im Rahmen dieser freiwilligen „Selbstzertifizierung“ versprachen diese Unternehmen, dass sie sich an bestimmte Datenschutzstandards halten. Mit dem sogenannten „Schrems II“-Urteil des EuGH vom 16.7.2022 (Az. C-311/18) wurde der Privacy Shield gekippt. Seit diesem Zeitpunkt wird ein neues politisches Instrument zur Absicherung der Datenübermittlung in die USA gewartet. Mit dem TADPF ist bereits eine Nachfolgevereinbarung zwischen der EU und den USA angekündigt.

Praxisbeispiel

Vor dem EuGH-Urteil ‘Schrems II’ nutzten viele Unternehmen das Privacy Shield, um Daten in die USA zu übermitteln; seit der Aufhebung nutzen sie Standardvertragsklauseln.

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