Meldepflicht (Datenpanne)

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Meldepflicht (Datenpanne)

Was bedeutet Meldepflicht (Datenpanne)?

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne) meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern die Panne voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Meldepflicht (Datenpanne) eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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