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Nutzungsdaten
Was bedeutet Nutzungsdaten?
Im TDDDG ist geregelt, dass unter den Begriff „Nutzungsdaten“ die personenbezogenen Daten eines Nutzers von digitalen Diensten fallen, deren Verarbeitung erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von digitalen Diensten zu ermöglichen und abzurechnen (Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 TDDDG). Dazu gehören insbesondere die folgenden:
– Merkmale zur Identifikation des Nutzers
– Angaben über Beginn und Ende sowie den Umfang der jeweiligen Nutzung
– Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen digitalen Diensten
§ 24 TDDDG enthält Vorgaben zu Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Nutzungsdaten eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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