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Haushaltsausnahme
Was bedeutet Haushaltsausnahme?
Die sogenannte Haushaltsausnahme findet sich in Art. 2 Abs. 2 lit. C) DSGVO und besagt, dass die Regelungen des Datenschutzrechts keine Anwendung auf solche Verarbeitungen finden, die durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ausgeübt werden.
Praxisbeispiel
Bei der Verarbeitung von Daten berücksichtigt das Unternehmen das Prinzip der Haushaltsausnahme, indem es nur erforderliche Daten erhebt und transparent über deren Nutzung informiert.
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