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Datensicherheit
Was bedeutet Datensicherheit?
Nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO haben sowohl der Verantwortliche als auch ein Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dabei können und sollen sie den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen berücksichtigen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen setzt Datensicherheit ein, um personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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