Verfügbarkeit

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Verfügbarkeit

Was bedeutet Verfügbarkeit?

Das Gewährleistungsziel der Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten basiert auf dem Prinzip der Integrität und Vertraulichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO, nach dem personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden müssen, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete TOM. Art. 32 Abs. 1 lit. b), c) DSGVO fordert konkret, dass unter anderem die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Dauer sicherzustellen sein soll. Zudem soll die Fähigkeit bestehen, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen.

Praxisbeispiel

Bei der Verarbeitung von Daten berücksichtigt das Unternehmen das Prinzip der Verfügbarkeit, indem es nur erforderliche Daten erhebt und transparent über deren Nutzung informiert.

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