Geoblocking

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Geoblocking

Was bedeutet Geoblocking?

Durch die Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.2.2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Orts der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (Geoblocking-Verordnung) soll ungerechtfertigte Diskriminierung bei Onlinekäufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnorts oder des Orts der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts beendet werden. Das Verbot von Geoblocking ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Geoblocking eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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