Datenschutzbeauftragter (DSB)

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Datenschutzbeauftragter (DSB)

Was bedeutet Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Der Datenschutzbeauftragter (DSB) einer Behörde oder eines Unternehmens ist für die juristischen sowie die technischen Aspekte des Datenschutzes verantwortlich. Zum DSB darf nur bestellt werden, wer eine entsprechende berufliche Qualifikation hat (z. B. ein Rechtsanwalt), die Fähigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben sowie ausreichendes Fachwissen in den Bereichen Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis besitzt und bei dem kein Interessenkonflikt vorliegt. In folgenden Fällen können potenziell Interessenkonflikte auftreten, z. B. dass sich der DSB in einer Doppelfunktion selbst kontrollieren müsste, sodass die entsprechenden Personen regelmäßig nicht zum DSB benannt werden können:

• Mitglieder der Geschäftsführung/Behördenleitung

• Abteilungsleiter

• Geldwäschebeauftragte

• Betriebsrats-/Personalratsmitglieder (strittig)

• externe IT-Dienstleister

• Wirtschaftsprüfer

• Steuerberater

• Informationssicherheitsbeauftragter

Praxisbeispiel

Beauftragt ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Datenverarbeitung, wird dieser als Datenschutzbeauftragter (DSB) tätig und es wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.

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