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Verpflichtung auf Vertraulichkeit
Was bedeutet Verpflichtung auf Vertraulichkeit?
Weder in der DSGVO noch im BDSG findet sich eine ausdrückliche Regelung für Verantwortliche, ihre Beschäftigten auf einen vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Allerdings ergibt sich eine solche Pflicht mittelbar aus der Zusammenschau von Art. 28 Abs. 3 Satz 2. lit. b), Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO.
Praxisbeispiel
Bei der Verarbeitung von Daten berücksichtigt das Unternehmen das Prinzip der Verpflichtung auf Vertraulichkeit, indem es nur erforderliche Daten erhebt und transparent über deren Nutzung informiert.
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