Aristotelis Zervos
Aristotelis Zervos, Editorial Director bei 2B Advice, vereint juristische und journalistische Expertise in Datenschutz, IT-Compliance und KI-Regulierung.
Der geplante Digital Fairness Act (DFA) der Europäischen Union soll eine harmonisierte Rechtsgrundlage schaffen, um manipulative Gestaltungsmethoden in digitalen Umgebungen (sogenannte Dark Patterns) zu verbieten. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung, Beeinflussung und psychologischer Manipulation zu schützen. Zugleich soll es für Unternehmen klare, einheitliche Anforderungen geben. Der DFA fügt sich in die bestehende EU-Regulierungsarchitektur ein und ergänzt Rechtsakte wie den Digital Services Act (DSA), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie.
Begriff und Erscheinungsformen von Dark Patterns
Dark Patterns sind Gestaltungsmuster in Benutzeroberflächen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, Nutzerentscheidungen zu beeinflussen oder zu erschweren. Sie können in unterschiedlichen Formen auftreten, etwa:
- „Roach Motel“: Einfache Anmeldung, aber erschwerte Abmeldung oder Kündigung.
- Fake Dringlichkeit: Countdown-Timer oder „nur noch 2 Stück verfügbar“-Hinweise ohne reale Grundlage.
- Confirm Shaming: Formulierungen, die den Nutzer emotional unter Druck setzen („Nein, ich will kein Geld sparen“).
- Versteckte Kosten: Zusätzliche Gebühren werden erst im letzten Bestellschritt sichtbar.
- Nagging: Wiederholte, störende Pop-Ups, um eine Handlung zu erzwingen.
Diese Praktiken sind nicht nur aus ethischer Sicht problematisch. Sie können auch gegen bestehende Verbraucherschutz- und Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Regulatorischer Hintergrund des Digital Fairness Act
Die bisherige Regulierung auf EU-Ebene ist durch verschiedene Rechtsakte geprägt und daher uneinheitlich.
Die UCPD enthält zwar Verbote irreführender oder aggressiver Geschäftspraktiken, jedoch keine explizite Definition von Dark Patterns.
Der DSA adressiert manipulative Designs primär bei sehr großen Online-Plattformen, ohne kleinere Anbieter zu erfassen.
Auch die DSGVO greift nur punktuell, etwa bei der Gestaltung wirksamer Einwilligungen, deckt jedoch nicht alle Anwendungsfälle ab.
Im Rahmen ihres „Fitness Checks“ im Oktober 2024 stellte die EU-Kommission fest, dass Verbraucher trotz bestehender Vorschriften weiterhin unzureichend vor manipulativen Designelementen geschützt sind. Der Digital Fairness Act soll diese Lücken schließen, eine unionsweit einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und durch klare Definitionen sowie Verbote bestimmter Gestaltungsmuster für einen höheren Verbraucherschutz im digitalen Raum sorgen.
Inhalte des Digital Fairness Act
Der DFA sieht einen umfassenden Katalog an Maßnahmen vor, um manipulative Gestaltungspraktiken in digitalen Umgebungen systematisch zu unterbinden und einen einheitlichen Standard im Binnenmarkt zu etablieren.
Zentrale Elemente sind eine präzise und unionsweit verbindliche Definition des Begriffs „Dark Patterns“ sowie deren Kategorisierung nach Schweregrad, Funktionsweise und potenzieller Auswirkung auf das Entscheidungsverhalten von Nutzern. Diese Klassifizierung soll es Behörden erleichtern, Verstöße schneller zu identifizieren und zu sanktionieren.
Bestimmte besonders schädliche Praktiken, wie die gezielte Erschwerung von Kündigungsprozessen, die Verschleierung oder falsche Darstellung von Kosten, das Erzeugen künstlicher Dringlichkeit oder das emotionale Drängen zu bestimmten Entscheidungen, werden ausdrücklich verboten.
Anbieter digitaler Dienste müssen ihre Benutzeroberflächen so gestalten, dass Vertragsabschlüsse, Einwilligungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen klar, eindeutig und ohne versteckte Hürden erfolgen können. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, Kündigungen oder Vertragsbeendigungen mit einem ebenso einfachen Verfahren zu ermöglichen wie den Vertragsabschluss, beispielsweise durch eine gut sichtbare „One-Click-Cancellation“-Funktion.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Entwurf dem Schutz von Minderjährigen: Anbieter, deren Dienste auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind oder sie typischerweise erreichen, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren, um manipulative Anreize und gezielte Beeinflussung zu verhindern.
Ergänzend schreibt der DFA detaillierte Dokumentations- und Nachweispflichten vor, mit denen Unternehmen darlegen müssen, wie ihre Gestaltungselemente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Nachweise sollen den Aufsichtsbehörden eine effiziente Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften ermöglichen.
Verfahrensstand und Zeitplan
Das Gesetzgebungsverfahren sieht derzeit vor, dass die EU-Kommission am 17. Juli 2025 eine öffentliche Konsultation gestartet hat, die bis zum 9. Oktober 2025 läuft. Der finale Gesetzesvorschlag soll im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden. Anschließend wird mit einer Übergangsfrist gerechnet, um Unternehmen eine Anpassung ihrer digitalen Angebote zu ermöglichen.
Lese-Tipp: Adressaten des EU Data Act – wer ist betroffen und welche Pflichten gelten?
Digital Fairness Act und Auswirkungen für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet der Digital Fairness Act eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an die Gestaltung von Benutzeroberflächen und Marketingprozessen. Es wird erforderlich sein, bestehende Online-Auftritte auf Compliance zu prüfen, Design- und Marketingabteilungen eng in rechtliche Bewertungen einzubinden, Nachweise über die Einhaltung der neuen Vorgaben zu führen und gegebenenfalls bestehende Conversion-Optimierungsstrategien grundlegend anzupassen. Verstöße könnten mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden, deren Höhe sich wie in der DSGVO am Jahresumsatz orientieren könnte.
Der Digital Fairness Act ist damit ein bedeutender Schritt in der europäischen Verbraucher- und Marktregulierung. Er soll nicht nur den Schutz der Nutzer vor unfairen digitalen Praktiken stärken, sondern auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen. Für Anbieter digitaler Dienste empfiehlt es sich, die Entwicklungen eng zu verfolgen und bereits jetzt mit der rechtlichen und gestalterischen Überprüfung ihrer digitalen Produkte zu beginnen, um frühzeitig auf die kommenden Vorgaben vorbereitet zu sein.
Praxis-Tipps: So bereiten sich Unternehmen auf den Digital Fairness Act vor
1. UX- und UI-Design auf Dark-Pattern-Risiken prüfen
Führen Sie ein umfassendes Audit Ihrer Websites, Apps und Online-Shops durch. Identifizieren Sie Gestaltungselemente, die als manipulative Muster eingestuft werden könnten – etwa erschwerte Kündigungsprozesse, irreführende Dringlichkeitsangaben oder versteckte Kosten.
2. Interdisziplinäre Compliance-Teams einbinden
Binden Sie Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte, UX-Designer, Marketing und IT gemeinsam in die Überprüfung ein. So stellen Sie sicher, dass rechtliche Vorgaben und Nutzerfreundlichkeit in Einklang gebracht werden.
3. Klare, verständliche Sprache verwenden
Überprüfen Sie alle Texte in Bestell-, Registrierungs- und Kündigungsprozessen. Vermeiden Sie emotionalen Druck, zweideutige Formulierungen und Fachjargon.
4. Kündigungsprozesse vereinfachen
Richten Sie eine „One-Click-Cancellation“-Funktion oder eine gleichwertig einfache Lösung ein, um Verträge und Abonnements zu beenden.
5. Nachweisführung vorbereiten
Dokumentieren Sie Änderungen an UX-Designs und Prozessen. Halten Sie fest, wie Entscheidungen getroffen und Risiken bewertet wurden, um bei Prüfungen oder Beschwerden belegen zu können, dass keine Dark Patterns eingesetzt werden.
6. Besondere Schutzmaßnahmen für Minderjährige
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte oder Dienste Minderjährige ansprechen, und implementieren Sie zusätzliche Schutzmechanismen, um gezielte Manipulation zu vermeiden.
7. Frühzeitig auf die neue Rechtslage einstellen
Nutzen Sie die aktuelle Konsultationsphase, um Feedback an die EU-Kommission zu geben. Planen Sie Ressourcen für die Umsetzung der voraussichtlichen Änderungen ein.
Link-Tipp: Öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act
Aristotelis Zervos ist Editorial Director bei 2B Advice, Jurist und Journalist mit profundem Know-how in Datenschutz, DSGVO, IT-Compliance und KI-Governance. Er veröffentlicht regelmäßig fundierte Artikel zu KI-Regulierung, DSGVO-Compliance und Risikomanagement. Mehr über ihn erfahren Sie auf seiner Autorenprofil-Seite.





