Cookies: Bundestag stimmt Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu

Der Bundestag hat der Cookie-Banner-Verordnung zugestimmt.
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Der Bundestag hat am 17. Oktober 2024 der Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zugestimmt. Ziel der Verordnung soll es sein, die Anzahl der Cookie-Banner zu reduzieren. Warum sich das in der Praxis als problematisch erweisen könnte.

TDDDG: Rechtsgrundlage der neuen Cookie-Banner-Verordnung

Die neue Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung basiert auf Grundlage des § 26 Absatz 2 TDDDG.

26 Absatz 2 TDDDG ermächtigt die Bundesregierung, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates Folgendes zu regeln:

  1. die Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung anbieten muss, um anerkannt zu werden,
  2. das Verfahren der Anerkennung und
  3. die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit Software zum Abrufen und Darstellen von Informationen aus dem Internet und Anbieter von digitalen Diensten die über einen eingebundenen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung verwalteten Einstellungen der Endnutzer hinsichtlich der Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TDDDG berücksichtigen können.


26 Absatz 1 TDDDG bestimmt, dass eine unabhängige Stelle Dienste anerkennen kann, die unter anderem nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren bereitstellen, um die nach § 25 Absatz 1 TDDDG erforderliche Einwilligung von Endnutzern zu verwalten.

Einbindung anerkannter Dienste erfolgt freiwillig

„Ziel sei es, anwenderfreundliche anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung zu schaffen, die von Endnutzern getroffene Entscheidungen über eine Einwilligung oder Nicht-Einwilligung gegenüber einem Anbieter digitaler Dienste verwalten und diese so entlasten“, erläutert die Bundesregierung ihr Vorhaben. Endnutzer sollen ein „transparentes Werkzeug“ erhalten, mit dem sie ihre Entscheidungen jederzeit nachvollziehen und überprüfen können.

Das Verfahren der Anerkennung soll durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt werden. Unter anderem erforderlich sei für die Anerkennung, dass „kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Einwilligung der Endnutzer und an den verwalteten Daten“ vorliegt und der Anbieter „rechtlich und organisatorisch unabhängig von Unternehmen“ ist, die ein solches Interesse haben könnten, heißt es im Verordnungsentwurf dazu. Für Nutzer wie für Anbieter soll die Anerkennung unter anderem einen Anreiz bieten, das Vertrauen in ein rechtssicheres Verfahren zu stärken, so die Bundesregierung.

Der Knackpunkt: In § 18 Abs. 1 der Verordnung heißt es: „Die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten erfolgt freiwillig.“ Viele Experten gehen daher jetzt schon davon aus, dass mit der Freiwilligkeit das Ziel der Verordnung zum Scheitern verurteilt ist. Warum sollten Webseiten-Betreiber ihr Cookie-Management aus der Hand geben?

Auch die Tatsache, dass pauschale Voreinstellungen zu Tracking-Cookies nicht vorgesehen sind, macht das ganze Verfahren aus Sicht der Verbraucher nicht besonders attraktiv. Das gibt auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zu bedenken.

Lese-Tipp: Cookie Consent Management – sichere Einwilligung für Unternehmen

Unternehmen sollten auf intelligente Cookie-Management-Systeme setzen

Für Unternehmen hat die neue Verordnung, sollte auch der Bundesrat seine Zustimmung zur aktuellen Fassung geben, eigentlich keine Folgen. Alles kann, nichts muss.

Trotzdem sollten Unternehmen ihre Cookie-Management überprüfen. Denn ein intelligentes Cookie-Management-System bietet zahlreiche Vorteile, besonders in Bezug auf Compliance, Effizienz und Nutzerfreundlichkeit.

Durch den Einsatz eine Cookie-Management-Systems wie CookieProof von 2B Advice können Unternehmen transparent kommunizieren, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden. Die Möglichkeit für Nutzer, ihre Präferenzen zu ändern, erhöht das Vertrauen und die Kundenbindung, da sich Nutzer sicherer und respektiert fühlen.

Ein Cookie-Management-System bietet auch Einblicke, welche Cookies aktiviert sind, wie oft Nutzer einwilligen und welche Vorlieben sie haben. Das hilft Unternehmen, Cookies effizient zu verwalten und nur relevante Daten zu sammeln, was die Datenqualität und -relevanz steigert.

Intelligente Management-Systeme wie CookieProof von 2B Advice blockieren auch nicht die ganze Website für Interessenten. Die Website kann auch ohne das Treffen einer Auswahl genutzt werden. Das optimiert die Erreichbarkeit und schafft ein besseres Nutzererlebnis. Und genau darum sollte es gehen.

Quelle: Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (Entwurf)

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