Ab dem 2. August 2026 gelten die zentralen Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Demnach müssen Unternehmen in bestimmten Fällen künftig offenlegen, ob Inhalte durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. Erfahren Sie, in welchen Fällen die KI-Kennzeichnungspflicht erfolgt und was Unternehmen beachten sollten.
Die wichtigsten Anforderungen der Transparenzpflichten
Die KI-Verordnung führt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-generierten Texte, Bilder oder Videos ein. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten insbesondere für Deepfakes sowie für bestimmten KI-generierte Inhalte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Ab dem 2. August 2026 gelten insbesondere folgende Vorgaben:
- Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren.
- Anbieter generativer KI-Systeme müssen technische Mechanismen zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte bereitstellen.
- Deepfakes müssen offengelegt werden.
- Für bestimmte KI-generierte Informationsinhalte gelten zusätzliche Transparenzpflichten durch den Betreiber.
Daraus ergeben sich für Unternehmen zwei zentrale Herausforderungen: Zum einen müssen sie erkennen, wann Transparenzpflichten bestehen, zu anderen müssen sie nachvollziehen können, wo KI im Unternehmen überhaupt eingesetzt wird.
Anbieter- und Betreiberpflichten: Ein wichtiger Unterschied
Für die praktische Umsetzung ist die Unterscheidung zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen entscheidend.
Anbieter generativer KI-Systeme wie beispielsweise OpenAI, Google oder Anthropic müssen technische Mechanismen bereitstellen, mit denen künstlich erzeugte Inhalte identifiziert werden können.
Unternehmen (Betreiber), die solche Systeme einsetzen, unterliegen dagegen den Transparenzpflichten für konkrete Anwendungsfälle. Besonders relevant sind dabei Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte mit öffentlichem Informationscharakter.
Praxisbeispiel: Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte
ChatGPT als Assistenzwerkzeug
Ein Mitarbeiter nutzt ChatGPT, um einen Fachartikel zu erstellen. Die KI liefert ihm dazu Gliederungsvorschläge und Textentwürfe. Anschließend wird der Beitrag fachlich geprüft, überarbeitet und durch die Redaktion freigegeben.
In diesem Fall besteht regelmäßig keine gesonderte Offenlegungspflicht. Der Mensch behält die Kontrolle über den Inhalt und übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
Automatisiert veröffentlichte Informationsinhalte
Anders kann die Situation aussehen, wenn KI-generierte Inhalte automatisiert veröffentlicht werden und der Information der Öffentlichkeit dienen.
Für bestimmte KI-generierte Inhalte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sieht Artikel 50 KI-VO Transparenzpflichten vor. Gleichzeitig enthält die Verordnung eine wichtige Ausnahme: Erfolgt eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und übernimmt eine Person oder Organisation die Verantwortung für den Inhalt, entfällt in der Regel die Offenlegungspflicht.
Praxistipp
Unternehmen sollten dokumentieren,
- wenn Inhalte vollständig KI-generiert wurden,
- ob eine menschliche Prüfung stattgefunden hat,
- wer die redaktionelle Verantwortung trägt.
Diese Informationen können im Rahmen von Compliance- oder Aufsichtsprüfungen relevant werden.
Praxisbeispiel: Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder
KI-generierte Illustrationen
Ein Unternehmen erstellt mithilfe von Midjourney Bilder von Mitarbeitern oder Büroräumen, die tatsächlich nicht existieren.
Allein die KI-Erzeugung eines Bildes führt jedoch noch nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Relevant wird die Transparenzfrage insbesondere dann, wenn die Darstellung realitätsnah wirkt und Nutzer von einer authentischen Aufnahme ausgehen könnten.
In solchen Fällen sollte bewertet werden, ob Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO ausgelöst werden.
KI-gestützte Bildbearbeitung
Ein vorhandenes Produktfoto wird mithilfe von KI freigestellt, optimiert oder hinsichtlich Farben und Beleuchtung angepasst.
Hier entsteht kein neuer realistischer Sachverhalt. Die KI unterstützt lediglich die Bearbeitung eines bestehenden Bildes. Transparenzpflichten werden in solchen Konstellationen regelmäßig nicht ausgelöst.
Praxistipp
Je stärker eine Darstellung reale Personen, Orte oder Ereignisse simuliert, desto sorgfältiger sollte eine rechtliche Bewertung erfolgen.
Praxisbeispiel: KI-generierte Videos und Deepfakes
Was ist ein Deepfake?
Art. 3 Nr. 60 KI-VO definiert Deepfakes als mithilfe von KI generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und dadurch den Eindruck von Authentizität vermitteln können.
Für solche Inhalte gelten besondere Transparenzpflichten.
KI-Avatar als Unternehmenssprecher
Ein Unternehmen nutzt einen KI-generierten Avatar als Unternehmenssprecher für Produktpräsentationen oder Kundeninformationen.
Wenn für die Nutzenden nicht erkennbar ist, dass es sich um eine künstlich erzeugte Darstellung handelt, müssen geeignete Transparenzmaßnahmen getroffen werden.
Deepfake eines Geschäftsführers
Für eine Marketingkampagne wird ein Video veröffentlicht, in dem scheinbar der Geschäftsführer des Unternehmens spricht. Tatsächlich wurden Stimme und Bild vollständig durch KI erzeugt.
In diesem Fall muss der künstliche Charakter des Inhalts eindeutig offengelegt werden.
Praxistipp
Bei Deepfakes sollte die Transparenz unmittelbar am Inhalt erfolgen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Dokumentation der verwendeten KI-Systeme und der getroffenen Maßnahmen.
Wie soll die KI-Kennzeichnung erfolgen?
Die KI-Verordnung schreibt keine konkrete Form oder Inhalte für die Kennzeichnung vor. Unternehmen müssen jedoch dafür sorgen, dass Nutzer künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte eindeutig erkennen können.
Dabei ist entscheidend, dass die Offenlegung klar, verständlich und nicht versteckt erfolgt.
Folgende Formulierungen können als Orientierung dienen:
Kennzeichnung von KI-generierten Bildern
Mögliche Hinweise sind beispielsweise:
- „Dieses Bild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.”
- „KI-generierte Illustration.”
- „Dieses Bild wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erzeugt.”
Der Hinweis sollte unmittelbar am Bild oder in der Bildbeschreibung erfolgen.
Kennzeichnung von KI-generierten Videos
Bei Videos empfiehlt sich eine Kennzeichnung direkt im Video sowie ergänzend in der Videobeschreibung.
- „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.”
- „Die dargestellte Person wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt.”
- „Stimme und Bild wurden durch KI generiert.”
Kennzeichnung von Deepfakes
Bei Deepfakes sollte besonders deutlich auf die künstliche Erzeugung oder Manipulation hingewiesen werden.
- „Dieses Video wurde mithilfe von KI erstellt und zeigt keine tatsächlichen Aufnahmen.”
- „Die dargestellte Person hat die gezeigten Aussagen nicht tatsächlich getätigt.”
Kennzeichnung von KI-generierten Texten
Soweit eine Offenlegungspflicht besteht, kann ein Hinweis beispielsweise lauten:
- „Dieser Inhalt wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.”
- „Der folgende Beitrag wurde ganz oder teilweise durch ein KI-System generiert.”
Hinweis: Derzeit existieren weder auf europäischer Ebene noch durch die nationalen Aufsichtsbehörden verbindliche Standardformulierungen für die Kennzeichnung von KI-Inhalten. Unternehmen sollten die Entwicklung entsprechender Leitlinien der EU-Kommission und der zuständigen Marktüberwachungsbehörden daher aufmerksam verfolgen.
Kennzeichnungspflicht beginnt mit KI-Governance
Die eigentliche Herausforderung besteht für viele Unternehmen in der Identifikation der betroffenen Anwendungsfälle.
Wer nicht weiß, welche KI-Systeme eingesetzt werden, kann Transparenzpflichten kaum zuverlässig erfüllen.
Deshalb sollten Unternehmen ein KI-Inventar aufbauen und insbesondere dokumentieren:
- eingesetzte KI-Systeme,
- Anwendungszwecke,
- verantwortliche Fachbereiche,
- erzeugte Inhalte,
- menschliche Kontrollmechanismen,
- einschlägige AI-Act-Pflichten.
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist damit kein isoliertes Marketing-Thema, sondern Teil einer umfassenden AI-Governance- und Compliance-Strategie.
Sanktionen bei Verstößen gegen KI-Kennzeichnungspflicht
Die Transparenzpflichten sind rechtlich verbindlich.
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die KI-Verordnung empfindliche Geldbußen vor. Die konkrete Höhe hängt von der einschlägigen Sanktionsnorm sowie den Umständen des Einzelfalls ab.
Je nach Verstoß können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Sie haben Fragen zur Umsetzung der KI-Kennzeichnugspflicht?
Die Anforderungen der KI-Verordnung reichen weit über die Kennzeichnung einzelner Inhalte hinaus. Von der Einführung einer AI Governance über den Aufbau eines KI-Inventars bis zur Umsetzung von Transparenz- und Dokumentationspflichten müssen Unternehmen zahlreiche neue Anforderungen erfüllen.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorgaben der KI-Verordnung und der Integration in bestehende Compliance- und Governance-Strukturen.
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