Eine der ersten anwendbaren Verpflichtungen aus der KI-Verordnung betrifft die KI-Kompetenz aus Artikel 4: Unternehmen und öffentliche Stellen müssen dafür sorgen, dass alle Personen, die
Artikel 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihr Personal sowie beauftragte Dritte über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Was das konkret bedeutet