Am 1. Juli hat die EU-Kommission ihre vorläufige Feststellung verkündet, dass das „Pay or consent“-Modell von Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstößt. Welche Kritikpunkte es an dem Meta-Modell gibt und wie es nach der Entscheidung der Kommission weitergeht.
Vorläufige Feststellungen der EU-Kommission
Für die EU-Kommission steht fest: Das „Pay or consent“-Modell von Meta zwingt Nutzer dazu, entweder ein Abonnement für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram abzuschließen oder in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung einzuwilligen. Laut der Kommission verstößt diese Praxis gegen die Bestimmungen des DMA. Dieser schreibt eine gleichwertige, weniger personalisierte Alternative vor.
Online-Plattformen wie Meta nutzen häufig personenbezogene Daten sowohl aus ihren eigenen Diensten als auch von Drittanbietern, um personalisierte Werbung zu schalten. Diese Praxis verschafft ihnen aufgrund ihrer Marktmacht und umfangreichen Nutzerdaten einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Das DMA soll sicherstellen, dass sogenannte „Torwächter“, die große Mengen personenbezogener Daten sammeln, ihre Dienste fair anbieten.
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Torwächter die Einwilligung der Nutzer zur Zusammenführung ihrer Daten aus verschiedenen Diensten einholen. Wenn ein Nutzer diese Einwilligung verweigert, muss dennoch Zugang zu einer gleichwertigen, weniger personalisierten Alternative gewährt werden. Dienste oder bestimmte Funktionalitäten dürfen nicht von der Einwilligung der Nutzer abhängig gemacht werden.
Kritikpunkte der Kommission an Metas „Pay or consent“-Modell
Im November 2023 führte Meta in der EU das „Pay or consent“-Modell ein. Nutzer können entweder ein monatliches Abonnement für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram abschließen oder die Dienste kostenlos mit personalisierter Werbung nutzen. Die Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen das DMA, da keine gleichwertige, weniger personalisierte Alternative angeboten wird.
Die Kommission beanstandet insbesondere folgende Aspekte des „Pay or consent“-Modells:
- Unzureichende Alternative: Die Nutzer haben keine Möglichkeit, einen Dienst zu wählen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden, der aber ansonsten dem personalisierten Dienst gleichwertig ist.
- Einschränkung der freien Einwilligung: Das Modell erlaubt es den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Ein rechtskonformer Dienst müsste den Nutzern Zugang zu einem gleichwertigen Service bieten, der weniger personenbezogene Daten verwendet, selbst wenn sie keine Einwilligung zur Datenverarbeitung geben.
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Nächste Schritte und mögliche Konsequenzen für Meta
Mit ihrer vorläufigen Feststellung gibt die Kommission Meta die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Auch kann der US-Konzern die Untersuchungsunterlagen einsehen. Meta hat jetzt die Möglichkeit, schriftlich auf die Feststellungen der Kommission zu antworten. Die Untersuchung wird innerhalb der nächsten zwölf Monate abgeschlossen. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, wird ein formaler Beschluss erlassen, der feststellt, dass das „Pay or consent“-Modell gegen Artikel 5 Absatz 2 des DMA verstößt.
Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes von Meta verhängen. Bei wiederholten Verstößen können diese Sanktionen auf bis zu 20 % erhöht werden. Darüber hinaus kann die Kommission weitere Abhilfemaßnahmen anordnen: Zum Beispiel den Verkauf von Unternehmensteilen oder die Beschränkung des Erwerbs zusätzlicher Dienste.
Die Kommission betont ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Meta, um eine wirksame Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Ziel der Untersuchung sei es, die Wettbewerbsfähigkeit auf digitalen Märkten zu fördern und den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger sicherzustellen. “Die vorläufige Feststellung unterstreicht das Bestreben, den Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben und ihnen eine weniger personalisierte Werbeerfahrung zu ermöglichen”, erklärt die EU-Kommssion in einer Mitteilung.
Die endgültige Entscheidung und möglichen Sanktionen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von Torwächter-Plattformen in der EU haben.
Link-Tipp: Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu, “Pay or consent”-Modell von Meta