Die EU-Kommission hat den Online-Marktplätzen Temu und Shein förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) übermittelt. Bis zum 12. Juli müssen die beiden chinesischen Unternehmen weitere Informationen vorlegen, wie sie die Verpflichtungen im Rahmen DSA einhalten.
Temu und Shein: Meldung illegaler Produkte
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) unterliegen Temu und Shein der Aufsicht der Kommission – auch im Hinblick auf die allgemeinen Verpflichtungen des DSA, das am 17. Februar 2024 in Kraft trat
Konkret umfasst das Auskunftsersuchen mehrere zentrale Bereiche. Ein wesentlicher Punkt ist der Meldemechanismus für illegale Produkte. Die Plattformen müssen darlegen, wie Nutzerinnen und Nutzer illegale Produkte melden können und wie diese Meldungen bearbeitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung der Online-Schnittstellen, um sicherzustellen, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht durch so genannte „Dark Patterns“ getäuscht oder manipuliert werden. Diese manipulativen Gestaltungselemente sollen den Nutzer zu bestimmten Handlungen verleiten, die er möglicherweise gar nicht beabsichtigt.
Ein weiterer Aspekt des Auskunftsersuchens betrifft den Jugendschutz. Temu und Shein sollen darlegen, welche Maßnahmen sie zum Schutz minderjähriger Nutzer ergriffen haben. Auch die Transparenz der Empfehlungssysteme wird untersucht. Die Plattformen müssen offenlegen, wie ihre Algorithmen Inhalte und Produkte empfehlen.
Auch die Rückverfolgbarkeit der Anbieter ist ein wichtiger Punkt. Die Plattformen müssen sicherstellen, dass die Identität der Händler überprüft und ihre Produkte zurückverfolgt werden können, um die Verbreitung unsicherer und gefälschter Produkte zu verhindern. Schließlich wird auch der allgemeinen Gestaltung der Benutzeroberfläche Aufmerksamkeit geschenkt, um eine benutzerfreundliche und transparente Interaktion zu gewährleisten.
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Beschwerde von Verbraucherorganisationen über Temu und Shein
Dieses Auskunftsersuchen basiert auch auf einer Beschwerde von Verbraucherorganisationen bei der Kommission. Die EU-Kommission wird die Antworten von Temu und Shein bewerten und darauf basierend die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA bedeuten.
Gemäß Artikel 74 (2) des DSA hat die Kommission auch die Befugnis, Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in den Antworten auf Auskunftsersuchen zu verhängen. Bei einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch eine Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Temu und Shein haben ab der Benennung vier Monate Zeit, um die strengeren Vorschriften des DSA zu erfüllen. Insbesondere die Verpflichtung, alle von ihren Diensten ausgehenden systemischen Risiken, wie die Verbreitung unsicherer und gefälschter Produkte, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.
Link-Tipp: Pressemeldung EU-Kommission