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Bundesdatenschutzbeauftragter verklagt Bundesnachrichtendienst

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Der oberste Datenschützer in Deutschland verklagt den Auslandsgeheimdienst BND. Worum es bei diesem einmaligen Vorgang geht.

BND will über Umfang der Kontrollen selbst entscheiden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erhoben, um seine Kontrollbefugnisse durchzusetzen. Das Gericht soll also klären, wie geheim der Geheimdienst überhaupt agieren darf.

„Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet“, so der BfDI.

„Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen. Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben“, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. So nehme der BND für sich in Anspruch, über die notwendigen Grundlagen, den Umfang und Inhalt der Kontrolle entscheiden zu wollen.

Oberster Datenschützer klagt zum ersten Mal gegen Bundesbehörde

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wollten die Datenschützer ein System überprüfen, mit dem der BND nichtdeutsche Personen im Ausland überwacht. Dafür benötigt der Nachrichtendienst eine Anordnung aus dem Bundeskanzleramt, dem der BND untersteht. Aber diese Anordnungen habe der BND nicht zeigen wollen, so der BfDI.

Und so kommt es zu einer echten Premiere: Zum ersten Mal in seiner 46-jährigen Geschichte verklagt der BfDI eine Bundesbehörde. Das mag auch daran liegen, dass Ulrich Kelber nur noch kommissarisch im Amt ist und der Bundestag bereits am 16. Mai mit Louisa Specht-Riemenschneider eine Nachfolgerin gewählt hat. Die Juristin und Digitalexpertin hat ihr Amt allerdings noch nicht angetreten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte gibt sich kämpferisch und nimmt auch das Kanzleramt ins Visier: „Der BfDI hat derzeit nur die Möglichkeit nicht durchsetzbare Beanstandungen gegenüber dem Bundeskanzleramt als für den BND zuständigem Ministerium auszusprechen…Die in der Folge ausgesprochene Beanstandung des BfDI blieb durch das Bundeskanzleramt – wie schon in anderen Fällen zuvor – unberücksichtigt.“

Der BfDI kritisiert, dass ihm kein durchsetzbares Anordnungsrecht zusteht, das eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste ermöglichen würde. Deshalb geht es jetzt vor Gericht. Die Leipziger Richter sollen jetzt entscheiden, wie weit die Kontrollen des obersten Datenschützers gehen dürfen.

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