Die Europäische Kommission hat gegen Meta eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen hat gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.
Facebook Marketplace sorgt für Ärger
Im Juni 2021 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Facebook ein. Im Dezember 2022 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Meta, auf die das Unternehmen im Juni 2023 antwortete.
Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Meta auf dem Markt für persönliche soziale Netzwerke, der zumindest den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbung in sozialen Medien eine beherrschende Stellung einnimmt.
Konkret stellte die Kommission fest, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hat. Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des EWR-Abkommens verbieten den Missbrauch einer beherrschenden Stellung.
Eine marktbeherrschende Stellung ist zwar nach dem EU-Kartellrecht nicht grundsätzlich verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.
Meta missbraucht starke Marktstellung in EU
Die EU-Kommission wirft Meta nach der Untersuchung folgenden Missbrauch vor:
- Verknüpfung seines Online-Kleinanzeigendienstes Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook: Durch diese Verknüpfung haben alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zum Facebook Marketplace, der ihnen – ob sie wollen oder nicht – regelmäßig angezeigt wird. Die Kommission hat festgestellt, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung einen erheblichen Vertriebsvorteil erlangt, den andere Anbieter nicht ausgleichen können.
- Einseitige Auferlegung unfairer Handelsbedingungen für andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten, die auf den Plattformen von Meta werben, insbesondere auf den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram: So kann Meta die von anderen Werbetreibenden generierten Werbedaten ausschließlich zum Vorteil von Facebook Marketplace nutzen.
Meta muss 797,72 Millionen Euro Geldbuße zahlen
Die Kommission ordnete an, dass Meta diese Verhaltensweisen wirksam einstellt und künftig von der Wiederholung dieser missbräuchlichen Verhaltensweisen oder der Einführung von Verhaltensweisen mit ähnlichem Zweck oder ähnlicher Wirkung absieht.
Die Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro wurde auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt.
Bei der Festsetzung der Geldbuße wurden die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Umsatz von Facebook Marketplace im Zusammenhang mit der Zuwiderhandlung berücksichtigt, auf dessen Grundlage der Grundbetrag ermittelt wird. Die Kommission berücksichtigte auch den Gesamtumsatz von Meta, um sicherzustellen, dass die Geldbuße eine hinreichend abschreckende Wirkung auf ein Unternehmen mit so großen Ressourcen wie Meta hat.