Am 1. Juli ist das Abkommen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr zwischen der EU und Japan in Kraft getreten.
EU-Japan-Abkommen soll Unternehmen Vorteile bringen
„Es ist ein Meilenstein in unseren gemeinsamen Bemühungen, die Digitalisierung der europäischen und japanischen Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben“, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens soll das Konzept des “freien und vertrauensvollen Datenverkehrs” gefördert werden. „Ein Leitprinzip für die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Datenverkehrs, das auf unseren gemeinsamen Werten beruht“, so die Kommission.
Als Teil des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (EPA) zwischen der EU und Japan soll das Abkommen Vorteile für Unternehmen in den meisten Branchen bringen, von Finanzdienstleistungen über Verkehr und Maschinenbau bis hin zum elektronischen Handel. Vor allem sollen Unternehmen Daten in einem vorhersehbaren rechtlichen Umfeld effizienter nutzen können.
Lese-Tipp: EU-Lieferkettengesetz – Überblick für Unternehmen
Anforderungen an Datenlokalisierung werden abgeschafft
Ein wichtiger Teil des Abkommens ist die Abschaffung der Anforderungen an die Datenlokalisierung. Unternehmen sollen nicht mehr verpflichtet sein, ihre Daten physisch im jeweiligen Land zu speichern.
„Dies würde nicht nur zusätzliche Kosten und Komplexität mit sich bringen, da Unternehmen möglicherweise Datenspeicher an mehreren Standorten einrichten und unterhalten und die von ihnen verwendeten Daten duplizieren müssten, was sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken würde, sondern könnte auch die Sicherheit dieser Daten untergraben“, so die Kommission.
Gleichzeitig soll das Protokoll sicherstellen, dass die Vorschriften der EU und Japans zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.
Außerdem sollen EU-Bürger künftig die Möglichkeit erhalten, sich bei der japanischen Datenschutzbehörde zu beschweren.
Link-Tipp: EU-Japan Economic Partnership Agreement