Verstoß gegen DSA? EU-Kommission geht erneut gegen TikTok vor

EU-Kommission ermittelt wieder gegen TikTok.
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Die EU-Kommission hat am 15. Mai 2025 TikTok offiziell darüber informiert, dass die Plattform gegen zentrale Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen könnte. Im Fokus steht das sogenannte Werbe-Repository. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die TikTok bereitstellen muss, um transparente Informationen über Werbung auf der Plattform zu liefern.

EU untersucht Werbe-Repository von TikTok

Ein solches Repository spielt eine zentrale Rolle beim Schutz der digitalen Öffentlichkeit. Es ermöglicht Forschenden, Aufsichtsbehörden und der Zivilgesellschaft, Werbeinhalte systematisch zu analysieren und gezielte Kampagnen zu identifizieren, die beispielsweise auf politische Beeinflussung, Desinformation oder die gezielte Ansprache vulnerabler Gruppen abzielen. Dies ist insbesondere im Kontext von Wahlen, hybriden Bedrohungen oder manipulativen Informationsoperationen von großer Bedeutung.

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Online-Plattformen (sogenannte VLOPs) wie TikTok dazu, ein transparentes und frei zugängliches Werbearchiv bereitzustellen. Dieses Repository muss so ausgestaltet sein, dass eine umfassende Durchsuchbarkeit und Analyse möglich ist. Es soll nicht nur dokumentieren, welche Anzeigen geschaltet wurden, sondern auch detailliert darlegen,

  • den konkreten Inhalt der jeweiligen Anzeige,
  • wer die Anzeige finanziert hat (Name des Zahlenden),
  • welche Zielgruppen angesprochen werden sollten,
  • über welchen Zeitraum und mit welcher Reichweite die Anzeige ausgespielt wurde.


Nur durch die Bereitstellung dieser Informationen in strukturierter, maschinenlesbarer und zugänglicher Form kann Transparenz im digitalen Werbesystem effektiv gewährleistet werden.

Welche Vorwürfe erhebt die EU-Kommission gegen TikTok?

Im Rahmen ihrer Untersuchung hat die EU-Kommission mehrere gravierende Mängel im Zusammenhang mit TikToks Werbe-Repository festgestellt. Diese verstoßen aus ihrer Sicht gegen die Anforderungen des Digital Services Act (DSA). Diese Feststellungen beruhen auf einer eingehenden Analyse, die interne Dokumente von TikTok, praktische Tests der Repository-Funktionalitäten sowie Gespräche mit unabhängigen Experten umfasste.

Zentraler Kritikpunkt ist, dass TikTok seiner Verpflichtung zur Bereitstellung transparenter und vollständiger Informationen über ausgespielte Werbung nicht ausreichend nachkommt. So fehlen im Repository vielfach essenzielle Angaben wie der genaue Inhalt der Anzeige, die Zielgruppenausrichtung, der Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Identität der zahlenden Partei. Diese Informationen sind jedoch gemäß Art. 39 DSA zwingend erforderlich, um die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Online-Werbung zu ermöglichen.

Darüber hinaus bemängelt die Kommission, dass die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Repositorys erheblich eingeschränkt sind. Das Tool erlaubt keine umfassende und effiziente Durchsuchung der gespeicherten Werbeanzeigen. Auch die Filtermöglichkeiten sind unzureichend, was eine systematische Auswertung durch Dritte – etwa Wissenschaft, Medien oder Zivilgesellschaft – erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Repositorys als zentrales Instrument der digitalen Transparenz.

Nicht zuletzt sei auch die technische Umsetzung mangelhaft. Die Plattformtools, mit denen die Daten im Repository bereitgestellt werden, sind laut Kommission nicht auf dem aktuellen Stand der Technik und teilweise nur schwer zugänglich. Dies widerspricht der Anforderung, dass solche Systeme maschinenlesbar, zuverlässig und offen nutzbar sein müssen.

Aus Sicht der Kommission steht damit fest: TikToks aktuelles Repository erfüllt weder formalrechtlich noch praktisch die Vorgaben des DSA. Die Mängel sind nicht nur technischer Natur, sondern gefährden auch die übergeordneten Ziele des Gesetzes, insbesondere die Integrität der öffentlichen Kommunikation und den Schutz vor manipulativen Einflüssen im digitalen Raum.

So geht es im TikTok-Verfahren weiter

Im weiteren Verlauf des Verfahrens erhält TikTok zunächst die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen und von seinem Recht auf rechtliches Gehör Gebrauch zu machen. Das bedeutet konkret, dass das Unternehmen Einsicht in die vollständige Untersuchungsakte der EU-Kommission nehmen kann. Darin enthalten sind sämtliche relevanten Dokumente, Bewertungen und Beweise, auf die sich die Kommission bei ihrer vorläufigen Feststellung stützt. Darüber hinaus kann TikTok innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich Stellung beziehen und eigene Argumente, Klarstellungen oder Gegenbeweise einreichen. Dieses Vorgehen entspricht den im DSA verankerten Verfahrensgarantien, die ein faires und transparentes Verwaltungsverfahren sicherstellen sollen.

Parallel zu diesem Verteidigungsprozess wird das Europäische Gremium für digitale Dienste (European Board for Digital Services) konsultiert. Dieses Gremium besteht aus Vertretern der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und unterstützt die Kommission unter anderem durch fachliche Bewertungen und Empfehlungen. Der Einbezug des Gremiums dient der Harmonisierung der Durchsetzungspraxis und der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung des DSA in der gesamten EU.

Sollte TikTok die Vorwürfe nicht entkräften können und sollte die Kommission ihre Einschätzung nach Abschluss des Verfahrens aufrechterhalten, drohen dem Unternehmen erhebliche Sanktionen. Dazu zählt insbesondere die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Maßnahme ist nach Art. 74 DSA zulässig und soll als wirksames Abschreckungsinstrument dienen. Daneben kann die Kommission einen erweiterten Überwachungszeitraum anordnen. Innerhalb dieses Zeitraums muss TikTok regelmäßige Fortschrittsberichte vorlegen und nachweisen, dass die beanstandeten Defizite wirksam behoben wurden. Schließlich sieht der DSA auch die Möglichkeit vor, sogenannte Zwangsgelder zu verhängen. Diese sollen Plattformen bei anhaltender oder wiederholter Nichtbefolgung zur Einhaltung ihrer Pflichten bewegen.

TikTok unter verstärkter Beobachtung in EU

Die aktuelle Entwicklung ist kein isolierter Einzelfall, sondern reiht sich in eine Serie regulatorischer Maßnahmen der EU-Kommission gegenüber TikTok ein. Bereits im Februar 2024 eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren, das eine Reihe potenzieller Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) zum Gegenstand hatte. Neben der jetzt im Fokus stehenden Werbetransparenz untersuchte die Kommission auch weitere strukturelle Problembereiche innerhalb der Plattform.

Ein zentraler Kritikpunkt war die Gestaltung der algorithmischen Systeme von TikTok. Diese stehen im Verdacht, sogenannte „Hasenloch“-Effekte zu erzeugen. Damit ist das Phänomen gemeint, dass Nutzer durch algorithmisch kuratierte Inhalte zunehmend in einseitige oder extreme Informationsblasen geführt werden. Insbesondere bei jungen Nutzergruppen kann dies das Risiko verhaltenssüchtiger Nutzungsmuster sowie die Verbreitung extremistischer oder manipulativer Inhalte verstärken.

Ebenfalls unter Beobachtung steht die Effektivität der von TikTok implementierten Maßnahmen zur Alterssicherung. Die Kommission äußerte Zweifel daran, ob die Plattform zuverlässig zwischen minderjährigen und volljährigen Nutzern unterscheiden kann und ob sie ihnen altersgerechte Inhalte bereitstellt. Damit verbunden ist die Frage nach der Wahrung des Rechts auf Schutz von Minderjährigen, was ein zentrales Anliegen des DSA ist.

Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchungen betrifft den Zugang zu Plattformdaten für unabhängige Forschung. Gemäß den Transparenzvorgaben des DSA sind sehr große Online-Plattformen dazu verpflichtet, akkreditierten Forscher:innen Zugang zu bestimmten Daten zu gewähren, sofern diese zur Analyse systemischer Risiken erforderlich sind. TikTok steht im Verdacht, diesen Zugang bisher nur eingeschränkt oder gar nicht zu ermöglichen.

Hinzu kommt ein weiteres Verfahren, das die Kommission im Dezember 2024 eingeleitet hat. Dieses konzentriert sich auf das Risikomanagement im Hinblick auf demokratische Prozesse, insbesondere Wahlen, sowie auf den Schutz des zivilgesellschaftlichen Diskurses. Auch hier untersucht die Kommission, ob TikTok ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um Manipulation, Desinformation oder andere Formen der Wahlbeeinflussung wirksam zu verhindern.

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EU zieht Plattformbetreiber zur Veranwortung

Der Fall TikTok zeigt, dass der Digital Services Act (DSA) nun in die Phase der konkreten Anwendung und Durchsetzung übergeht. Die EU-Kommission nutzt ihre neu gewonnenen Kompetenzen, um systemische Schwächen digitaler Plattformen aufzudecken und deren Betreiber zur Verantwortung zu ziehen. Hervorzuheben ist, dass sich der Regelungsansatz des DSA nicht auf klassische Datenschutzfragen beschränkt, sondern deutlich darüber hinausgeht. So sind auch die Transparenz von Werbepraktiken, der Schutz demokratischer Prozesse und die Nachvollziehbarkeit algorithmischer Systeme Bestandteil der aufsichtsrechtlichen Prüfung.

Plattformbetreiber müssen sich darauf einstellen, dass formale Richtlinien allein nicht mehr ausreichen. Gefordert sind technisch funktionierende, öffentlich zugängliche und nutzerfreundlich gestaltete Umsetzungsinstrumente, die den gesetzlichen Anforderungen auch im praktischen Betrieb gerecht werden. Repositorys, die relevante Informationen nur lückenhaft oder unzugänglich vorhalten, können als Verstoß gewertet werden – selbst wenn sie technisch vorhanden sind.

Unternehmen sollten ihre internen Compliance-Strukturen anpassen, neue Kontrollprozesse einführen und regelmäßig evaluieren, ob ihre Systeme den Erwartungen der Aufsichtsbehörden standhalten. Dazu gehört auch, die Zusammenarbeit mit Forschung und Zivilgesellschaft nicht als Risiko, sondern als notwendige Anforderung für eine verantwortungsvolle Plattformführung zu betrachten.

In der Praxis ist daher neben juristischer Expertise auch interdisziplinäres Know-how gefragt, um die regulatorischen Vorgaben mit technologischen Lösungen zu erfüllen. Mit dem DSA wurde der Standard für digitale Verantwortung in Europa deutlich angehoben. Unternehmen sind gut beraten, diesen Wandel aktiv zu gestalten, statt erst im Fall einer Beanstandung zu reagieren.

Quelle: Mitteilung der EU-Kommission zum TikTok-Verstoß vom 15.05.2025

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