Künstliche Intelligenz datenschutzkonform einsetzen

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Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz erschienen

Die Datenschutzkonferenz hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Anwendungen veröffentlicht.

Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ dient als Leitfaden und Checkliste für datenschutzrechtlich Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und wird kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst.

Praxisnah und anhand von Beispielen adressiert die Orientierungshilfe Fragen, die datenschutzrechtlich Verantwortliche stellen und beantworten müssen, insbesondere

  • bei der Auswahl von KI-Anwendungen
  • bei der Implementierung von KI-Anwendungen
  • und der Nutzung von KI-Anwendungen

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Large Language Models (LLM), die häufig als Grundlage für Chatbots und andere Technologien verwendet werden. Die Orientierungshilfe soll jedoch ein breites Spektrum von KI-Technologien abdecken und relevante datenschutzrechtliche Überlegungen für deren Einsatz bieten.

Die Orientierungshilfe behandelt zentrale datenschutzrechtliche Aspekte wie Zweckbestimmung, Transparenzpflichten, Betroffenenrechten, Richtigkeit von Ergebnissen und zeigt Leitlinien für Entscheidungen auf.

Sie ist aber auch für Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen von Bedeutung, da die enthaltenen Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen auf die Gestaltung der Produkte zurückwirken können.

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