Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die erste EU-Rechtsvorschrift, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Die Verordnung ist am 11. Dezember 2024
Der Rat der Europäischen Union hat den Cyber Resilience Act (CRA) beschlossen. Erstmals werden verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle vernetzten Geräte gelten. Dazu gehören etwa per
Oktober 18, 2024
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