Datenschutzbeauftragter: Ab wann braucht man einen gemäß DSGVO?

Datenschutzbeauftragter: Ab wann?
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Wann wird ein Datenschutzbeauftragter zur gesetzlichen Pflicht?

Seit ein paar Jahren, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union (EU) wirksam.

Und es wird ein Datenschutzbeauftragter (DSB) in den meisten Institutionen, besonders Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeitet verlangt. Dieser wird aufgrund seines Fachwissens des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis benannt und dient als Ansprechpartner für Datenschutzthemen und als Aufseher, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

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Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden nach DSGVO?

 

Nach DSGVO wird vorgegeben ab wann Datenschutzbeauftragte Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten schriftlich benennen müssen.

Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter mit personenbezogener Datenverarbeitung beschäftigt sind, somit wenn eine öffentliche Stelle oder eine Behörde, verarbeitet werden, mit Ausnahme von Gerichten solange diese in ihrem justiziellen Betrieb tätig sind.

Es sind Datenschutzbeauftragte ab wann Pflicht und müssen zudem eingestellt werden, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters eine systematische Überwachung infolge der Art, Umfangs oder des Umfangs von betroffenen Personen erforderlich machen. Zusätzlich muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn personenbezogene Daten in bestimmten Fällen von strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten verarbeitet werden.

In anderen Fällen und unabhängig von Mitarbeiteranzahl, kann gemäß ein Datenschutzbeauftragter nach DSGVO bestellt werden, doch oft wird dieser nur in sehr besonderen und umfangreichen personenbezogenen Datenverarbeitungen benötigt. Dazu gehören über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben personenbezogene Datenverarbeitungen.

Wenn es sich um Unternehmensgruppen, Behörden oder öffentliche Stellen handelt, kann nach Art. 37 ein Datenschutzbeauftragter unter Achtung der Organisationsstruktur und Berücksichtigung aus Größe benannt werden, solange der Datenschutzbeauftragter ständig verfügbar ist.

 

Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

 

Trotz der neuen DSGVO gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wo die DSGVO keine spezifischen Regelungen hat. Also, ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten? Entsprechend des BDGS ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn 10 oder mehr Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Im Übrigen müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich benennen, wenn sie geschäftsmäßig personenbezogene Daten übermitteln, anonym übermitteln, oder für Markt- Meinungsforschung verarbeiten.

Falls Ihr Unternehmen die Untersuchung der Notwendigkeit der Einstellung eines Datenschutzbeauftragten unterlassen hat, ist eine Prüfung zu empfehlen.

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Bußgelder zur Strafe des DSGVO kann zu kostenintensiven Sanktionen führen. Auch nur wenn dieser Datenschutzbeauftragter korrekt mit bestellt wird, ist das Unternehmen von Bußgeldern abgesichert. Dies wird schriftlich mit einer unterzeichneter Bestellungsurkunde der Geschäftsführung formal finalisiert.

Um zusammenzufassen ab wann eines Datenschutzbeauftragten gebraucht ist; Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person von Fachkenntnis in Datenschutzrecht die eine Organisation mit Datenschutzrecht berät und aufpasst das Datenschutzregelungen eingehalten werden. Sie sind notwendig, wenn bestimmte Daten verarbeitet werden und ein Verstoß an diese Regelungen kann mit hohen Sanktionen von der DSGVO bestraft werden.

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