Was sind die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzberater-Kosten
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Einsatz von externen Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ein gefragter Spezialist. Im Rahmen der DSGVO obliegt dem Datenschutzbeauftragten eine wesentliche Rolle in Unternehmen, wenn es um den Schutz der Rechte und Freiheiten der Betroffenen geht – und damit die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu gewährleisten.

Dabei verlässt sich der Datenschutzbeauftragter auf seine umfassenden technischen und rechtlichen Kenntnisse, sein Wissen über nationale und internationale Datenschutzanforderungen und seine Kenntnis über den neuesten Stand der Technik. Auch die Mehrsprachigkeit ist ein zunehmendes Merkmal von Datenschutzbeauftragten – besonders im Konzernkontext.

Der Datenschutzbeauftragter ist in seiner Funktion unabhängig und nicht an Weisungen der Geschäftsführung gebunden. Besonders das macht die Rolle des Datenschutzbeauftragten herausfordernd. Bspw. hat sich im Rahmen des „berechtigten Interesses“ (Artikel 6 Abs.1 lit f. DSGVO) – an der Schnittstelle zwischen unternehmerischem Entscheidungsfreiraum und datenschutzrechtlichen Anforderungen – eine enorme Grauzone entwickelt. In dieser Grauzone gilt es für den Datenschutzbeauftragten (intern wie extern) regelmäßig eine Balance zu finden, die sorgfältig zwischen den betroffenen Interessen abwägt.

Die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten können daher nicht pauschal für alle Unternehmen und Situationen bemessen werden. Jedoch kann bereits alleine das Einstellen eines Datenschutzbeauftragten in Vollzeit den finanziellen Rahmen sprengen. Auch Teilzeitlösungen sind nur bedingt zielführend und zu empfehlen. Daher bietet sich regelmäßig die Ausgliederung des Datenschutzbeauftragten an.

Drei Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Wissen und Erfahrung: Ein externer Datenschutzbeauftragter bzw. eine externe Datenschutzberatung ist auf die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in Unternehmen spezialisiert. Erfahrene Berater unterstützen Unternehmen bei ihren konkreten datenschutzrechtlichen Fragen. Pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen werden mit dem Kunden zeit- und kosteneffizient erarbeitet.

Flexibilität: Durch die Möglichkeit eines „Single-Point of Contact“ ist ein externer Datenschutzbeauftragter ausschließlich für datenschutzrechtliche Anfragen zuständig. Ein Mitarbeiter, der bspw. 25% seiner Arbeitszeit als interner Datenschutzbeauftragter tätig ist, wird neben der fehlenden Expertise auch deutlich länger brauchen datenschutzrechtliche Fragen zu beantworten. Auch können externe Berater für den „Blick von außen“ bei Datenschutz-Projekten engagiert werden, wie bspw. bei der Erstellung eines Löschkonzepts oder einer Datenschutzfolgenabschätzung.

Kosten: Der Kostenvorteil eines externen Datenschutzbeauftragten ergibt sich auch aus dem tatsächlichen Vertragsrahmen zwischen Unternehmen und Berater (monatliche Kosten, Pauschale oder fester Stundenbetrag). Somit kann ein Unternehmen auch die „Datenschutzberatung by Design“ wählen und die finanziellen Ressourcen gezielt ausgeben bzw. einsparen.

Datenschutzberatung by Design

Nachfolgende fünf Fragen sollen Ihnen helfen, ihr individuellen Paket für den externen Datenschutzbeauftragten zusammenzustellen:

  1. Wo brauche ich Unterstützung?
    Benötigen Sie für Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten mit sektorspezifischen Kenntnissen, wie bspw. Pharmazie, Agrarwirtschaft, Gesundheitswesen oder Finanzwirtschaft? Brauchen Sie eine sektorübergreifende Beratung?
  2. Was darf der Datenschutzbeauftragte kosten?
    Welches Budget steht Ihnen für den Datenschutz und den externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung? Sie sollten feststellen, wieviel Unterstützung in datenschutzrechtlichen Fragen benötigt wird. Lohnt sich eine Monatspauschale oder bevorzugen Sie eine Abrechnung auf Stundenbasis?
  3. Welche Art der Beratung benötigen Sie?
    Ist Datenschutz bei Ihnen ein Fremdwort oder bestehen grundlegende Regelungen zum Datenschutz? Müssen Prüfungen, das Verfassen von Dokumenten und die Kommunikation mit Dritten über den Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden oder können Sie hierfür interne Ressourcen freistellen?
  4. Wie groß ist der Beratungsumfang?
    Sind Sie Selbständiger, ein kleineres Unternehmen oder ein Konzern? Brauchen Sie einen Konzerndatenschutzbeauftragten? Brauchen Sie externe Datenschutzbeauftragte für verschiedene Länder – EU oder nicht-EU?
  5. Wie schnell brauchen Sie antworten?
    Überlegen Sie sich, wie schnell Sie Rückmeldungen in datenschutzrechtlichen Fragen benötigen. Reichen Ihnen 7 Tage oder benötigen Sie regelmäßig eine Klärung innerhalb weniger Stunden?

     

    Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die Vorteile einer externen Datenschutzberatung-Lösung für Ihr Unternehmen erfahren möchten.

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