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Österreichische Post nach Datenskandal zu Schadensersatz verurteilt

Datenschutz-Skandal in Österreich
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Datenschutz-Skandal: Gesetz nicht beachtet

Datenskandal ÖsterreichDie Österreichische Post wurde wegen einer unzulässigen Datenverarbeitung zu Schadensersatz verurteilt. Nach dem im Januar 2019 durch ein österreichisches Investigativjournal aufgedeckten Datenskandal ist nun das erste Urteil gegen die österreichische Post ergangen.

Das Landgericht Feldkirch verurteilte die Post 800 Euro Schadensersatz an den Kläger zu zahlen. Der Kläger, ein Anwalt aus Voralberg, hatte das Unternehmen auf 2.500 Euro Schadensersatz verklagt, nachdem bekannt wurde, dass die Post Daten zur Parteiaffinität von ca. 2.2 Mio. Österreichern speicherte (http://www.2b-advice.com/GmbH-de/Nachrichten/n/11495/at-sie-sehen-aus-wie-ein-fpoe-waehler ). Hiervon war auch der Kläger betroffen. Die Datensätze wurden an interessierte Parteien verkauft, damit diese entsprechende Werbung aussenden konnten. Die Kritik an diesem Vorgehen betraf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Daten zur politischen Meinung gehören. Um diese verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer Einwilligung des Betroffenen oder einer anderen Rechtsgrundlage. Die Post konnte keine solche aufweisen und bestritt eine rechtswidrige Datenverarbeitung.

Das Landgericht hat nun festgestellt, dass es sich bei Daten zur Parteiaffinität sehr wohl um personenbezogene Daten besonderer Kategorien handelt. Die Tatsache, dass die Post diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert hat, ist rechtswidrig und rechtfertigt den Schadensersatz. Da die Daten des Betroffenen nicht verkauft wurden, erschien dem Gericht ein Schadensersatz in Höhe von 800 Euro als angemessen.

Dieses Urteil ist aus zwei Gründen wegweisend.

Zunächst wurde erstmalig ein immaterieller Schadensersatz zugesprochen. Der Schadensersatz soll das erlittene Ungemach abgelten, welches der Betroffene durch die unrechtmäßige Datenspeicherung erlitten hat.

Zudem können die Folgen für die Post verheerend sein. Theoretisch hat jeder einzelne der 2.2 Mio. Betroffenen einen vergleichbaren Schadensersatzanspruch, der auch deutlich höher ausfallen kann, je nachdem was mit den Daten geschehen ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Parteien Rechtsmittel eingelegt haben. Das lindert jedoch in keiner Weise die Lehren die hieraus gezogen werden sollten.

von C. Dorner

Quelle: addendum.org/datenhandel/schadenersatz/

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