Neues Abmahngesetz
Neues Gesetz der Bundesregierung soll Unternehmen vor unseriösen Abmahnungen durch „Abmahn-Trupps“ schützen und somit auch die Gründung von Scheinfirmen, welche nur zu Abmahnzwecken gegründet wurden, verhindern.
Die Bundesjustizministerin, Katarina Barley (SPD), möchte zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, ein Gesetz verabschieden, um den Missbrauch von Abmahnungen zu beenden. Zweck dieses neuen Gesetzes ist es die finanziellen Anreize für Abmahner zu verringern und die Rechte der Abgemahnten zu stärken.
In der Vergangenheit hat es viele Fälle von Abmahnungen durch die sog. „Abmahn-Anwälte“ oder auch „Vereine“ gegeben, deren Geschäftsmodell sich lediglich auf Abmahnungen von Unternehmen konzentriert hatte, ohne dass der eigentliche Schwerpunkt auf die Verhinderung von unlauterem Wettbewerb (UWG) lag. Es ging lediglich um die Bereicherungsabsicht durch massenhafte Abmahnungen, sodass beispielsweise „Scheinfirmen“ gegründet wurden, um Mitbewerber abmahnen zu können. Eine solche Vorgehensweise schadet dem Wettbewerb, dahingehend müsse dem ein Riegel vorgeschoben werden.
Der eingebrachte Vorschlag soll den Streitwert und die Strafen bei unerheblichen Verstößen auf 1000 € begrenzen und auch den Gerichtstand nach der Zivilprozessordnung auf den Ort des Abgemahnten verlagern.
Die Absicht des Ministeriums liegt darin, eben jene, von seriösen Wirtschaftsverbänden zu trennen, die ernsthaft daran interessiert sind, die Rechte ihrer Mitglieder zu vertreten. Hierfür soll es eine qualifizierte Liste geben, welche mindestens 75 Mitglieder vorweisen und mindestens ein Jahr im Vereinsregister eingetragen sein muss. Zudem dürfen den Mitgliedern keine hohen Summen zugewendet werden.
Die Kontrolle unterliegt dem Bundesamt für Justiz, welche dem Justizministerium untersteht.
In Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) fürchten viele Webseiten-Betreiber teure Abmahnungen wegen kleinen Nachlässigkeiten, dies soll nunmehr durch den Entwurf verhindert werden. Freuen dürfte dies insbesondere kleine Unternehmen und Selbstständige soweit diese ihren Informationspflichten nicht nachkommen sollten.
Abmahnungen soll es dahingehend nur noch mit guter Begründung geben!
A. Navidy